Unsere Kanzlei bietet fachlich herausragenden und leistungsbereiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit, auf hohem juristischen Niveau im Bereich des nationalen und internationalen Erbrechts mit seinen Schnittpunkten zum Steuer- und Gesellschaftsrecht tätig zu sein.
Die Bezahlung erfolgt leistungsorientiert nach dem kanzleiinternen Bonussystem, das neben der Auszahlung geleisteter Überstunden und erreichter Boni-Ziele auch deren Umwandlung in Freizeit zulässt.
Im Gegenzug wird Leistungsbereitschaft auch im Hinblick auf die internationalen Mandate (Zeitverschiebung) erwartet. Hierbei sind Fremdsprachenkenntnisse (u.a. Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Arabisch, Chinesisch) und mehrjährige Berufserfahrung von Vorteil.
Wenn Sie Interesse an einer anspruchsvollen juristischen Tätigkeit mit leistungsgerechtem Gehalt haben, lassen Sie uns gerne Ihre Bewerbungsunterlagen zukommen.
Wir bieten in unterschiedlichen Bereichen Stellen an:
Teilzeit
Für sehr berufserfahrene Juristinnen und Juristen gibt es die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten. Voraussetzung hierfür ist neben langjähriger Berufserfahrung ein Fachanwaltstitel im Bereich des Erbrechts und/oder Steuerrechts.
Work-Life-Balance
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die hohen Wert auf Work-Life-Balance legen, haben die Möglichkeit, in einem Gehaltskorridor von 3.500,00 bis 4.500,00 Euro monatlich zzgl. Boni, entsprechende Stellen zu besetzen.
Es wird allerdings Berufserfahrung erwartet, idealerweise mit einem Fachanwaltstitel im Bereich des Erbrechts und/oder Steuerrechts. An eine Work-Life-Balance-Stelle werden hohe Anforderungen im Hinblick auf die Effizienz der Arbeitsweise gestellt.
Leistungsträger I
In der Gehaltsstufe von 5.000,00 bis 7.500,00 Euro monatlich zzgl. Boni wird mehrjährige Berufserfahrung sowie ein Fachanwaltstitel im Bereich des Erbrechts und/oder Steuerrechts erwartet.
Bei Berufsanfängern wird neben einem überdurchschnittlichen 2. Staatsexamen die zügige Einarbeitung in die juristische Materie des Erb- und Steuerrechts erwartet.
Klarerweise verbleibt es in der Stufe „Leistungsträger I“ nicht bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche. Selbstverständlich werden die erwarteten Überstunden vergütet.
Es wird erwartet, dass die Fortbildungsangebote, deren Kosten wir nach Absprache übernehmen, permanent in Anspruch genommen werden.
Leistungsträger II
In der Gehaltsstufe von 7.500,00 bis 12.000,00 Euro monatlich zzgl. Boni wird mehrjährige Berufserfahrung sowie ein Fachanwaltstitel im Bereich des Erbrechts und/oder Steuerrechts erwartet.
Bei Berufsanfängern wird neben einem hervorragenden 2. Staatsexamen die zügige und vertiefte Einarbeitung in die juristische Materie des Erb- und Steuerrechts erwartet.
Als weitere Anforderung kommt die zielstrebige, effektive und umsatzorientierte Bearbeitung anspruchsvoller Mandate auf hohem Niveau hinzu.
Kontakt:
Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg
Ludwigstrasse 22
86162 Augsburg
Telefon: 0821 3 45 77 0
Fax: 0821 3 45 77 20
E-Mail: kanzlei@ott-eulberg.de