Stellenangebote

We bring you to higher level

Unsere Kanzlei ist bestrebt, ständig gute, leistungsorientierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzustellen.

Aufgrund der hohen Anzahl von Initiativbewerbungen erlauben wir uns den folgenden Hinweis:

Generell erwarten wir, dass die Tätigkeit in Präsenz in der Kanzlei erbracht wird.

Weiter möchten wir darauf hinweisen, dass die zeitliche Begrenzung in vielen Bewerbungsschreiben für den Zeitraum von Montag bis Donnerstag absolut kontraproduktiv für ein Einladungsgespräch ist. Aufgrund der internationalen Ausrichtung und der Sofortmaßnahmen bei eingetretenen Erbfällen ist es notwendig, dass auch die Kanzleiarbeitstage wie Freitag, Samstag, Sonntag abgedeckt sind.

Wir haben eine Zeiterfassung über Stempeluhr und es werden Überstunden ab der ersten Überstunde bezahlt, es erfolgt keine pauschale Abgeltung von Mehrarbeit, sondern eine konkrete Vergütung. Es wird aber verlangt, dass bei entsprechendem Anfall und bei entsprechender Notwendigkeit eben auch Arbeitsleistungen erbracht werden müssen am Abend, am Freitag und in besonderen Fällen auch am Samstag, Sonntag.

Wir dürfen Sie bitten, dies bei Ihren Bewerbungen zu berücksichtigen.

Die Bezahlung erfolgt leistungsorientiert nach dem kanzleiinternen Bonussystem.

Es gibt unter anderem die Möglichkeit, sich entsprechende Überstunden und Boni auszahlen zu lassen bzw. in Freizeit umzuwandeln.

Es bleibt somit genügend Zeit für Sport.

Im Gegenzug wird Leistungsbereitschaft erwartet, auch wegen der internationalen Mandate (Zeitverschiebung).

Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil.

Wenn Sie zu einer leistungsfähigen Personengruppe sich zuzählen, die das Gehalt nach Leistungsgerechtigkeit bestimmen wollen, dürfen wir Sie bitten, uns Ihre Bewerbungsunterlagen zuzusenden.

Wir bieten in unterschiedlichen Bereichen Stellen an:

Leistungsträger I

In einem Gehaltssegment von 5.000,00 bis 7.500,00 Euro zzgl. Boni monatlich wird erwartet eine längere Berufserfahrung sowie Fachanwalt für Erbrecht bzw. Fachanwalt für Steuerrecht.

Klarerweise verbleibt es hier nicht bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Stunden die Woche. Selbstverständlich werden die erwarteten Überstunden vergütet.

Es wird erwartet, dass die Fortbildungsangebote, deren Kosten wir in den allermeisten Fällen nach Absprache übernehmen, permanent in Anspruch genommen werden.

Leistungsträger II

In der Gehaltsstufe von 7.500,00 bis 12.000,00 Euro monatlich wird erwartet, dass äußerst zielstrebig und umsatzorientiert auf hohem Niveau, das man sich selbst zum Ziel setzt, die anspruchsvollen Mandate bearbeitet werden.

Auch hier ist Voraussetzung entweder ein top zweites Staatsexamen bzw. Fachanwalt für Erbrecht, wenn möglich mit Publikationstätigkeit.

Kontakt:
Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg
Ludwigstrasse 22
86162 Augsburg

Telefon: 0821 3 45 77 0
Fax: 0821 3 45 77 20

E-Mail: kanzlei@ott-eulberg.de