Da die meisten Jäger auch Sammler ihrer Jagdtrophäen sind, befinden sich diese im Nachlass. Zum einen ist festzuhalten, dass die Einfuhr zahlreicher Jagdtrophäen gesetzeswidrig war und dass diese Jagdtrophäen daher keinerlei Verkehrswert haben.
Diese Trophäen können daher sowohl pflichtteilsrechtlich bei der Bewertung, als auch erbschaftsteuerrechtlich vollkommen außenvor gelassen werden.