Anstandsschenkung

Zu den Anstandsschenkungen werden gezählt:

  • Geschenke unter nahen Verwandten zu Geburtstagen, Hochzeitstagen, Weihnachten, bestandenen Prüfungen oder ähnlichen Gelegenheiten;
  • Gastgeschenke;
  • die gebräuchlichen Gelegenheitsgeschenke;
  • Spende zu einer öffentlichen Sammlung, nicht jedoch Spenden, die mehr als ca. 3% des Einkommens ausmachen.

Anstandsschenkungen werden nicht zum fiktiven Nachlass hinzugerechnet.

Die Abgrenzung zu Pflichtschenkungen ist fließend, ebenso wie zu Schenkungen, die Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen.