Zu den Anstandsschenkungen werden gezählt:
- Geschenke unter nahen Verwandten zu Geburtstagen, Hochzeitstagen, Weihnachten, bestandenen Prüfungen oder ähnlichen Gelegenheiten;
- Gastgeschenke;
- die gebräuchlichen Gelegenheitsgeschenke;
- Spende zu einer öffentlichen Sammlung, nicht jedoch Spenden, die mehr als ca. 3% des Einkommens ausmachen.
Anstandsschenkungen werden nicht zum fiktiven Nachlass hinzugerechnet.
Die Abgrenzung zu Pflichtschenkungen ist fließend, ebenso wie zu Schenkungen, die Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen.