Wegfall des Pflichtteilsanspruchs

In folgenden Fällen hat der enterbte Pflichtteilsberechtigte keinen Anspruch auf den Pflichtteil:

  • wenn der Pflichtteilsberechtigte einen Erbverzicht oder Pflichtteilsverzicht erklärt hat, der notariell beurkundet ist oder vor Gericht in einem Prozessvergleich zustande kam,
  • wenn der Verstorbene dem Pflichtteilsberechtigten den Pflichtteil wirksam entzogen hat,
  • wenn der Pflichtteilsberechtigte mit dem Erblasser vor dem 01.04.1998 einen wirksam zustande gekommenen vorzeitigen Erbausgleich abgeschlossen hat,
  • wenn der Abkömmling Erblassers wegadoptiert wurde.