Verkauf und Pflichtteilsergänzugsansprüche

Zur Vermeidung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen werden unentgeltliche Rechtsgeschäfte als entgeltliche Rechtsgeschäfte dargestellt.

Es müssen Leistung und Gegenleistung geprüft werden.

Wenn die Gegenleistung ca. 75 % des Verkehrswertes ausmacht, kann von einem entgeltlichen Rechtsgeschäft ausgegangen werden, welche keine Pflichtteilsergänzungsansprüche auslöst.

Auch Gegenleistungen, wie Wart und Pflege, Nießbrauch und ein Wohnungsrecht können Gegenleistungen sein, die dann Hinweise auf ein entgeltliches Rechtsgeschäft geben können.

Schenkungen werden somit als entgeltliche Leistung „getarnt“.