Slowenisches, gesetzliches Verwandten- und Ehegattenerbrecht

Das slowenische Erbrecht sieht drei Ordnungen vor:

1. Ordnung:

  • Nachkommen
  • Ehegatte

2. Ordnung:

  • Ehegatte (wenn keine Nachkommen vorhanden sind)
  • Eltern des Erblassers
  • Geschwister des Erblassers und deren Nachkommen

3. Ordnung:

  • Großeltern und deren Nachkommen.

Zusätzlich besteht eine gesetzliche Erbfolge bei nichtehelicher Beziehung des Erblassers dann, wenn die eheähnliche Lebensgemeinschaft über längere Zeit bestanden hat.

Festzuhalten ist, dass wenn beispielsweise Kinder bei gesetzlicher Erbfolge die Erbschaft nach einem Elternteil ausschlagen, es dann zur Erbfolge nach der zweiten Ordnung kommt.