Schuldner des Pflichtteilsanspruchs

Der ordentliche Pflichtteil muss von dem Alleinerben, oder bei mehreren Erben von diesen, bezahlt werden.

Mehrere Miterben haften als Gesamtschuldner. Das bedeutet, der Pflichtteilsberechtigte kann entweder von allen Erben gemeinsam Zahlung verlangen oder aber sich einen oder mehrere Erben aussuchen und von diesen die Zahlung verlangen. Solange der Nachlass noch nicht auseinandergesetzt ist, kann jeder Miterbe die Haftung auf seinen Erbteil begrenzen. Jeder Miterbe kann seine Zustimmung zur Erbauseinandersetzung verweigern, solange nicht alle Pflichtteilsansprüche erfüllt sind.