Nachlassverzeichnis Aktiva/Passiva

In das Nachlassverzeichnis zur Pflichtteilsberechnung gehören als Aktiva alle Vermögenswerte und Forderungen des Erblassers.

Nicht anzusetzen sind

  • Vermögenswerte, die nicht auf den Erben übergehen,
    • wie Positionen, die der Vor- und Nacherbfolge unterliegen,
    • der Anteil des überlebenden Ehegatten am Gesamtgut bei fortgesetzter Gütergemeinschaft.
  • Rechtspositionen, die mit dem Tod des Erblassers erlöschen, wie Nießbrauch, Wohnrecht, persönliche Dienstbarkeit
  • Vermögenspositionen, die außerhalb der Erbfolge auf Dritte übergehen, wie Verträge zugunsten Dritter (Bankkonto; bei Depot muss eine Treuhandvereinbarung vorliegen),
    • Lebensversicherungen, bei denen ein Begünstigter benannt ist,
    • Nachfolge in eine Personengesellschaft aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Nachfolgeklausel.

Vorgenannte Positionen können sich eventuell im fiktiven Nachlass befinden.

Im Nachlassverzeichnis gehören zu den Passiva die Erblasserschulden und Erbfallschulden. Erblasserschulden sind Verbindlichkeiten, die der Erblasser zu Lebzeiten begründet hat. Erbfallschulden sind Verbindlichkeiten, die durch den Tod des Erblassers entstehen, dazu gehören Beerdigungskoten sowie die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten.

Nicht zu den Nachlasspassiva zählen die Kosten der Eröffnung des Testaments und die Erbscheinskosten.