Erblasser, die als Unternehmer bzw. Landwirte tätig sind, nehmen oftmals eine lebzeitige Nachfolgeregelung vor, die lediglich einen Abkömmlinge als zukünftigen Unternehmensinhaber vorsieht.
Die übrigen Kinder sollen in die lebzeitige Nachfolgeplanung miteinbezogen und zu einem gegenständlichen Pflichtteilsverzicht bewegt werden. Dieser muss in notarieller Form erfolgen.
Ein Pflichtteilsverzichtsvertrag ist auf seinen Umfang uns seine Wirksamkeit zu prüfen.
Beispiel
(…)
Frau/Herr …. verzichtet hiermit für sich und seine Abkömmlinge – bezüglich des in dieser Urkunde überlassenen Vertragesgegenstandes – auf etwaige Pflichtteilsansprüche sowohl gegen den Ehepartner des Veräußerers und Erwerber. Die Verzichte werden von diesen hiermit angenommen.
(…)
Eine Unterschrift unter diesem Dokument führt im Gegensatz zu einem generellen Pflichtteilsverzichtsvertrag nur zum Verlust des Rechts auf eine Pflichtteilsergänzung bezüglich des erwähnten Vermögenstransfers. Weitere Pflichtteilsergänzungsansprüche werden dadurch nicht berührt. Zusätzlich kann der Verzicht wie oben vorgenommen auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt werden.
Die Erbrechtskanzlei Eulberg und Ott-Eulberg berät Sie hinsichtlich der verschiedenen Arten des gegenständlichen Pflichtteilsverzichtsvertrages.