Dem Pflichtteilsberechtigten steht zudem ein Auskunftsanspruch, ein Anspruch auf Versicherung der Vollständigkeit des Nachlassverzeichnisses an Eides Statt bei begründetem Verdacht der Unvollständigkeit, ein Wertermittlungsanspruch und letztlich der Auszahlungsanspruch zu.